Leitfaden zur Bearbeitung von Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO. Fristen, Pflichtangaben und Prozessschritte für deutsche Unternehmen.
Dieser Skill leitet durch die vollständige Bearbeitung von Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO (in Deutschland auch als “DSGVO-Auskunftsanfrage” oder “Betroffenenanfrage” bezeichnet). Er deckt den gesamten Prozess ab — vom Eingang der Anfrage bis zur fristgerechten, rechtssicheren Antwort — und berücksichtigt aktuelle Rechtsprechung des EuGH und der deutschen Gerichte.
Rechtsgrundlagen: Art. 15 DSGVO, Art. 12 DSGVO, BDSG §§ 29, 34.
Risiko bei Fehlern: Bußgelder bis 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 5 DSGVO) sowie Schadensersatzansprüche der Betroffenen (Art. 82 DSGVO).
Werden personenbezogene Daten an externe Auftragsverarbeiter weitergegeben, verpflichtet Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO den Auftragsverarbeiter zur Unterstützung bei der Auskunftserteilung — die Grundlagen regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). KI-Systeme mit automatisierten Entscheidungen nach Art. 22 DSGVO erzeugen zusätzliche Offenlegungspflichten — den Bewertungsrahmen liefert der KI-Verordnung Compliance-Check. Hinweisgebersysteme begründen spezifische Ausnahmen vom Auskunftsanspruch — das HinSchG-Framework beschreibt der Skill Hinweisgebersystem-Einrichtung.
Die Identitätsprüfung muss verhältnismäßig sein (Art. 12 Abs. 6 DSGVO). Der BfDI stellt klar: Kein pauschales Verlangen einer Ausweiskopie (vgl. PAuswG § 20 Abs. 2 — kein allgemeines Recht, Ausweis zu kopieren).
Nach Kanal differenzieren:
| Anfrage-Kanal | Geeignete Verifizierung |
|---|---|
| Registrierter Kundenaccount | Login-Authentifizierung genügt |
| Bekannte geschäftliche E-Mail-Adresse | Bestätigungsmail an die bekannte Adresse |
| Unbekannte E-Mail-Adresse | Rückfrage mit Identifikationsmerkmalen (Kundennr., Vertragsnr., Geburtsdatum) |
| Postalisch | Abgleich mit Bestandsdaten, ggf. Rückschreiben an hinterlegte Adresse |
| Telefonisch | Sicherheitsfragen auf Basis vorhandener Daten |
| Über Anwalt | Schriftliche Vollmacht prüfen |
Wichtig: Die Frist läuft auch während der Identitätsprüfung weiter. Die Prüfung muss daher zügig erfolgen. Nur wenn begründete Zweifel an der Identität bestehen, darf die Bearbeitung bis zur Klärung zurückgestellt werden (Art. 12 Abs. 6 DSGVO). Die Frist läuft dann ab Identitätsbestätigung.
Wann gilt eine Anfrage als “komplex”?
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) dient als Checkliste. Folgende Systeme systematisch durchsuchen:
BGH VI ZR 576/19: Interne Vermerke, Gesprächsnotizen und Aktennotizen über die Person sind personenbezogene Daten und grundsätzlich auskunftspflichtig.
Nicht alle gefundenen Daten müssen oder dürfen herausgegeben werden:
Art. 15 Abs. 4 DSGVO — Rechte Dritter: Das Recht auf eine Kopie darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen. Daten Dritter sind zu schwärzen (aber nicht übermäßig — nur die personenbezogenen Daten des Dritten, nicht den gesamten Kontext).
BDSG § 34 Abs. 1 — Unverhältnismäßiger Aufwand:
BDSG § 29 Abs. 1 S. 2 — Beschäftigtendaten bei Rechtsstreitigkeiten:
Geschäftsgeheimnisse:
Redaktion:
Format:
Aufbau der Antwort: Anschreiben + strukturierte Auskunft (Pflichtangaben) + Datenkopie.
Die Antwort besteht aus drei Teilen:
Teil 1 — Anschreiben:
Teil 2 — Strukturierte Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 a-h: (siehe Pflichtangaben-Checkliste unten)
Teil 3 — Datenkopie (Art. 15 Abs. 3):
Folgende Informationen müssen in der Auskunft enthalten sein (Art. 15 Abs. 1 a-h DSGVO):
| Nr. | Pflichtangabe | Inhalt / Hinweis |
|---|---|---|
| a | Verarbeitungszwecke | Alle Zwecke je Datenkategorie benennen |
| b | Datenkategorien | Stammdaten, Kontaktdaten, Vertragsdaten, Zahlungsdaten, Nutzungsdaten, etc. |
| c | Empfänger | Konkrete Empfänger benennen, nicht nur Kategorien (EuGH C-154/21). Empfänger in Drittländern gesondert angeben |
| d | Speicherdauer | Konkrete Dauer oder Kriterien für deren Festlegung |
| e | Betroffenenrechte | Hinweis auf Recht auf Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Widerspruch (Art. 21) |
| f | Beschwerderecht | Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde |
| g | Datenherkunft | Wenn Daten nicht beim Betroffenen erhoben wurden: Herkunftsquelle angeben |
| h | Automatisierte Entscheidungen | Automatisierte Einzelentscheidungen inkl. Profiling (Art. 22): Logik, Tragweite und Auswirkungen erläutern |
| — | Drittlandtransfers | Geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO nennen (Art. 15 Abs. 2) |
Anfrage durch aktuelle Mitarbeiter:
Anfrage durch ehemalige Mitarbeiter:
Anfrage über einen Anwalt:
Massenanfragen (z. B. DSGVO-Aktivismus):
| Fehler | Risiko | Empfehlung |
|---|---|---|
| Unvollständige Systemsuche | Unvollständige Auskunft, Bußgeld | Art. 30-Verzeichnis als Checkliste nutzen |
| Daten von Auftragsverarbeitern fehlen | Unvollständige Auskunft | Auftragsverarbeiter einbeziehen und Frist berücksichtigen |
| Übermäßige Schwärzung | Verletzung des Auskunftsrechts | Nur personenbezogene Daten Dritter schwärzen, nicht den gesamten Kontext |
| Fristüberschreitung | Bußgeld, Schadensersatz | Fristverlängerung rechtzeitig kommunizieren |
| Pauschale Ausweiskopie verlangen | Datenschutzverstoß, Verzögerung | Verhältnismäßige, kanalabhängige Verifizierung |
| Verwechslung Art. 15 mit Art. 20 | Falsche Antwort | Art. 15 = alle verarbeiteten Daten; Art. 20 (Datenübertragbarkeit) = nur automatisiert verarbeitete, selbst bereitgestellte Daten |
| Nur Datenkategorien statt konkreter Empfänger | Verstoß seit EuGH C-154/21 | Konkrete Empfänger benennen, wo der Betroffene dies verlangt |
| Bloße Zusammenfassung statt Dokumentenkopie | Verstoß seit EuGH C-487/21 | Prüfen, ob vollständige Dokumente herauszugeben sind |
| Antwort an falschen Empfänger | Datenschutzverletzung (Art. 33/34) | Empfängeridentität immer verifizieren |
Bußgelder (Art. 83 Abs. 5 DSGVO): Verstöße gegen die Betroffenenrechte (Art. 12-22) gehören zur höchsten Bußgeldkategorie: bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist).
Schadensersatz (Art. 82 DSGVO):
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